Es ist nun etwas über 4 Monate her, dass eine frohe Botschaft über diesen Kanal kam. Heute sind alle total gespannt, was unsere FührungsELITE zum Thema Wiedereröffnung der „körpernahen Dienstleitungen“ aus dem Vorentwurf von Bund und Ländern macht.
Es ist davon auszugehen, dass alle Tattoo-Studios ab Montag, den 08.03.2021 wieder öffnen dürfen – selbstverständlich unter den geltenden Richtlinien und der sowieso für uns als STANDARD anzusehenden Hygienevorschriften, etabliert lange bevor es C19 gab 😀
Zuerst möchte ich auf die neueste Aktualisierung meiner AGBs hinweisen, das sollte mir viel wiederholende Erklärungsarbeit sparen und einige Fragen beantworten. Hierzu sind besonders die Punkte §9 und §10 zu beachten.
Zur Terminvergabe: Ich werde SMS und EMAILS schicken, an alle, die in meinem Kalender stehen. Diese gilt es zeitnah zu beantworten. Bitte schickt mir nur EINE Email zurück! Ich versuche euch nacheinander, von November an, in der Reihenfolge der Rückmeldungen einzuplanen.
Genaueres hierzu findet ihr in der Email/SMS.
So lasst die Spiele beginnen!
Ich melde mich wieder!